Mardervergrämung

Zu Beginn möchten wir Sie drauf hinweisen, dass wir Marder in der Zeit von Mitte Oktober bis Ende Februar wegen der Schonzeit von Jungtieren NICHT vergrämen. Rechtlich gesehen würde nichts gegen eine ganzjährige Vergrämmung sprechen, da wir allerdings viel Wert auf Tierschutz legen, und im Tierschutzgesetz steht, dass kein Tier unnötig gequält werden darf, werden wir in dieser Zeit keine Marder vergrämen. Andere Schädlingsbekämpfer handeln da vielleicht anders, wir haben leider schon mitbekommen wie junge Marder qualvoll verhungert sind, weil die Eltern nach einer Vergrämungsmaßnahme nicht mehr zurückkommen konnten! Das ist für uns eindeutig Tierquälerei und das wird es bei uns nicht geben!

Marder (Mustelidae) gehören zur Familie der hundeartigen Raubtiere. Weltweit gibt sehr viele Marderarten. Die bekanntesten Arten, welche in Europa heimisch sind, ist der Steinmarder und der Baummarder, wobei nur der Steinmarder als Schädling auftritt. Einige Exemplare werden aber auch als Haustiere gehalten oder wegen ihres Pelzes gejagt und gezüchtet. Sie werden ca. 60 – 85 cm groß und wiegen in etwa 1 – 2,5 Kg. Sein Fell ist graubraun bis rötlich braun mit einem weißen, nach unten gegabelten Fleck auf der Brust, der sich häufig bis an die Beine streckt. Der Steinmarder, auch Hausmarder genannt, ist dafür bekannt, Kabel zu zernagen und auf Dachböden sein Unwesen zu treiben. Er ist ein wahrer Kletterkünstler und ist in der Lage in kürzester Zeit Dachisolierungen zu zerstören. Zudem bricht er auch gern in Hühnerställe oder Taubenverschläge ein, wo er meist alle Tiere tötet.

Wenn Ihnen nächtliche Polter- oder Kratzgeräusche auf dem Dachboden den Schlaf rauben, Sie Schäden am Dachboden, in der Garage oder dem Schuppen feststellen oder Ihr Hühnerbestand einem Jäger zum Opfer gefallen ist.

Kontaktieren Sie sich bei uns – wir helfen Ihnen!

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